Wann Sprachreisen bzw. Sprachkurse als Werbungskosten berücksichtigungsfähig sind
Auf Grundlage eines aktuellen Falles hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden, ob ein im Ausland getätigter Sprachkurs als Werbungskosten bei der Steuererklärung abzugsfähig sei.
Anders als vorherige Rechtsprechungen hält das Finanzgericht fest, dass bei einem Auslandssprachkurs nicht zwingend das Überwiegen von touristischen Elementen vorausgesetzt werden kann. Im vorliegenden Fall wurde entschieden, dass der Sprachkurse eines Stuards in Mexiko durchaus absetzungsfähig war.
Obiger Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall können gerichtliche Entscheidungen entgegen obiger Entscheidung ausfallen.
Quelle: Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 23. September 2009 zur Einkommensteuer 2005 (Az.: 2 K 1025/08) | 2010.08.20