Der maximale Anspruch liegt bei zehn Arbeitstagen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Wird nicht das gesamte Kontingent ausgeschöpft, können die restlichen Tage in den nächsten Zweijahreszeitraum mitgenommen werden - allerdings nur für die Teilnahme an einer berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit einem zertifizierten Abschluss.
Für die Lohnfortzahlung im Bildungsurlaub wird das durchschnittliche Entgelt, das der Teilnehmer in den der Fortbildung direkt vorangegangenen 13 Wochen erhalten hat, zugrunde gelegt.
Beim Arbeitgeber eingereicht werden muss der Antrag auf Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor dessen geplantem Beginn. In welchem Zeitraum der Arbeitgeber darüber entscheiden muss, ist in Hamburg nicht gesetzlich geregelt. Einen ablehnenden Bescheid kann er aber nur dann geben, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder die Urlaubsansprüche anderer Mitarbeiter aus sozialen Aspekten vorrangig gewährt werden müssen.
Spezielle Regelungen in Hamburg: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich um Zuschüsse und Beihilfen für die gewünschte Veranstaltung zu bemühen. Der erhaltene Betrag wird dann auf das Arbeitsentgelt angerechnet.
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